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TORSTEN BULTMANN
IDEOLOGISCHE STANDARDFIGUREN

Das Thema "Studiengebühren" hat eine interessante und abwechslungsreiche Geschichte. Der Grad der gesellschaftlichen Akzeptanz und politischen Durchsetzbarkeit von Studiengebühren sagt etwas über die bildungspolitischen Prioritäten in einem Land aus; darüber, ob Bildung vor allem als ökonomischer Kosten- und Standortfaktor betrachtet wird, oder ob die Herstellung formaler Chancengleichheit bzw. die soziale Verteilung von Bildungsmöglichkeiten anerkannte und eigenständige politische Zielsetzungen sind.

Zu Beginn des Jahres 1998 gewann die Sache an Dramatik. Es betrat eine scheinbar runderneuerte SPD, welche sich in der Pose des Rächers der Enterbten für soziale Gerechtigkeit und gegen Studiengebühren ins Gefecht warf, die hochschulpolitische Bühne. Gegen die dokumentierte Absicht einiger CDU-Länder, bereits kurzfristig Studiengebühren einführen zu wollen, wurde deren definitives Verbot im Hochschulrahmengesetz gefordert. Gegenstand des (bis heute offenen) Streites ist allerdings ein Gesetzentwurf zum HRG, dem auch die SPD im Herbst letzten Jahres zugestimmt hatte. Sie hat sich also selbst in die taktisch ungünstige Situation manövriert, durch "Nachverhandlungen" eine Forderung durchsetzen zu wollen, auf die sie zuvor zugunsten einer großkoalitionären bildungspolitischen Verständigung verzichtet hatte. Unter veränderten Vorzeichen gab es dies schon einmal. Der erste HRG-Entwurf der sozialliberalen Bundesregierung von 1971 beinhaltete einen § 32 mit dem generellen Verbot von Studien- und Prüfungsgebühren. In den weiteren Verhandlungen fiel diese Bestimmung ersatzlos weg, da man für die Verabschiedung des HRG die Zustimmung der Länder, folglich der CDU, brauchte. In der Realität dachte damals niemand ernsthaft an Studiengebühren, weswegen ein zusätzliches juristisches Verbot sicher auch nicht sonderlich nachdrücklich verteidigt wurde. Aus heutiger Sicht hatte die CDU allerdings damals vor mehr als 20 Jahren in weiser historischer Vorraussicht eine Mine gelegt, welche sie jetzt genüßlich zünden kann. Auf diese Weise rächt sich der Opportunismus vergangener Zeiten. Viele glauben fälschlicherweise, Studiengebühren seien hierzulande verboten. Als aktuelles Problem erweist sich hingegen, daß sie nicht verboten sind. Neu ist lediglich, daß CDU/CSU und FDP den impliziten Konsens der politischen Klasse aufkündigen, keine Gebührenregelungen praktizieren zu wollen. Der Zeitpunkt für diese Aufkündigung ist kein Zufall. Studiengebühren sind integraler Bestandteil eines marktradikalen Bildungsverständnisses und damit konstitutiver Baustein einer neoliberalen Deregulierung der Hochschulen.

So betrachtet ist es gut, daß Studiengebühren mittlerweile zu einem allgemeinpolitischen Konflikt geworden sind, welcher nicht mehr nur eine kleine bildungspolitische Fachöffentlichkeit erregt. Dazu hat wohl auch die studentische Protestwelle im letzten Jahr etwas beigetragen. Es kommt nun darauf an, die aktuelle Entscheidungskonstellation politisch präziser zu interpretieren. Die Fronten in der Öffentlichkeit sind nämlich keineswegs eindeutig. Mittlerweile ist es nicht mehr allein ausschlaggebend, daß eine politische oder gesellschaftliche Gruppierung gegen Studiengebühren ist, sondern auch auf welche Weise sie dagegen ist. Aus der argumentativen Konstruktion der Ablehnung von Gebühren, läßt sich zuweilen auch der Modus ihrer künftigen politischen Befürwortung erahnen.

Zunächst ein definitorischer Exkurs: Was sind Studiengebühren?

Studiengebühren bedeuten, daß institutionelle Hochschulausgaben, für die bisher der Staat verantwortlich war, den Nachfragern nach Studienplätzen privat (teilweise) in Rechnung gestellt werden. Sie sind folglich eine unvermittelte Privatisierung "höherer" Bildung. Der Begriff der Privatisierung meint dabei nicht nur den unmittelbaren Vorgang, daß das Studium aus persönlichen bzw. familiären Quellen finanziert werden soll, sondern beschriebt umfassender den Sachverhalt, daß die gesellschaftliche Verteilung von Bildungschancen bei Ausklammerung des Staates mit der sog. Primärverteilung des Sozialproduktes verkoppelt wird. In einer kapitalistischen Gesellschaft erfolgt diese strukturell ungleiche Primärverteilung aus den beiden Hauptquellen Lohn und Profit, auf welche die unterschiedlichsten juristischen Einkommensarten im Kern rückführbar sind. Im Umfang der Privatisierung von Bildungskosten wären Bildungschancen damit ein Abbild der sozialen Hierarchie ungleicher Geldeinkommen; einfacher gesagt: Bildung würde wieder zum Klassenprivileg werden. "Sozial verträgliche Studiengebühren", eine ideologische Standardfigur der aktuellen Auseinandersetzungen, sind daher ein Widerspruch in sich. Auch unterschiedliche technische Zahlungs- oder Kreditfinanzierungsbedingungen können den grundlegenden Privatisierungsmechanismus nicht aufheben. Dies gilt auch oder gerade für das gegenwärtig sehr beliebte "Australische Modell" einer einkommensabhängig gestaffelten Rückzahlung darlehensfinanzierter Studiengebühren. Erstens ist die zunehmende Verkoppelung privater Daseinsvorsorge und persönlicher "Leistung", die ausschließlich durch marktvermittelte Geldeinkommen gemessen wird, lediglich die Kehrseite eines Rückzuges des Staates (sowie der Kapital- und Vermögensbesitzer!) aus der Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Zweitens bekräftigt eine Differenzierung von unterschiedlichen Direktzahlungs- und Kreditbedingungen gerade die soziale Ungleichheit der jeweiligen familiären Ausgangsvoraussetzungen für individuelle Bildungsentscheidungen bzw. für die Absicherung der mit diesen Entscheidungen verbundenen persönlichen Riskiken. Diese Kritik läßt sich prinzipiell auch auf das bündnisgrüne BAFF-Modell (BAFF = Bundesausbildungsförderungsfonds) anwenden, obwohl es sich dabei, so sei ausdrücklich betont, nicht um eine Studiengebührenvariante handelt, sondern um ein Modell zur Finanzierung studentischer Lebenshaltungskosten, durch welches die Grünen das BAföG ersetzen wollen. Diese Einschränkung ändert nichts daran, daß es sich beim BAFF um eine Art kollektive Darlehenskasse handelt, deren Refinanzierungsmodalitäten dem Australischen Modell der "nachträglichen Studiengebühren" zum Verwechseln ähnlich sind. In gewissen Weise war die Verteilung von Bildungschancen natürlich immer ein Abbild sozialer Hierarchien. Die Reichweite von Bildungspolitik ist begrenzt, sie kann nicht die Kräftverhältnisse zwischen den Klassen wesentlich korrigieren und gesellschaftliche Gleichheit einfach "herstellen". Dies heißt jedoch nicht, daß es überhaupt keine politischen Handlungsmöglichkeiten gäbe. Die strukturelle Ungleichheit einer kapitalistischen Gesellschaft kann - politischer Wille vorausgesetzt - bis zu einem gewissen Grade durch eine Politik des nachträglichen Chancenausgleichs kompensiert werden. Davon ist die erste Bildungsreform bis Mitte der 70er Jahre sehr stark bestimmt. Ein solcher relativer Chancenausgleich ist jedoch nur über die direkte und indirekte Sekundärverteilung des Sozialproduktes (um in der Terminologie zu bleiben) durch verschiedene Formen staatlichen Transfers möglich. Dazu gehören etwa die unentgeltliche Nutzung öffentlich finanzierter Einrichtungen wie Hochschulen oder die (Teil-)Subventionierung der Lebenshaltungskosten von StudentInnen aus einkommensschwachen Schichten (BAföG). Die aus unterschiedlichsten Motiven von allen gesellschaftlichen Kräften ab Ende der 60er Jahre gewollte "soziale Öffnung" der Hochschulen erforderte die (partielle) Entkoppelung von Studienmöglichkeiten und Elterneinkommen: dafür standen die zeitgleichen politischen Maßnahmen der Abschaffung von Studiengebühren und der Einführung des BAföG (1970/71). Andere als solche staatlich vermittelten Lösungen des notorischen "Gleichheitsproblems" kapitalistischer Gesellschaften sind historisch nicht bekannt. Eine plakative politische "Entstaatlichungs"-Rhetorik, die nicht nur im unmittelbar neoliberalen sondern auch im "rot-grünen" Spektrum um sich greift, lenkt von diesem Sachverhalt ab. Meine These ist nun, daß bei den Befürwortern von Studiengebühren aktuell nicht deren soziale Selektionswirkung als unmittelbare politische Zielsetzung im Vordergrund steht, sondern die Steuerung des individuellen Bildungsverhaltens nach Marktkriterien (im Effekt schließt sich beides natürlich nicht aus). Die beiden Finanzwissenschaftler Wolfram Richter und Wolfgang Wiegard brachten dies kürzlich in der FAZ wunderbar (in der der neoliberalen Modellbildung eigenen Ästhetik) auf den Punkt. Bei einer generellen Gebührenregelung würde bereits die Entscheidung für ein bestimmtes Studienfach unter einem "Investitionsaspekt" erfolgen: "Das Studium ist dann als Investition in Humankapital zu begreifen. Sieht man von einigen Besonderheiten des Produktionsfaktors Humankapital ab, sind an die Akkumulation von Wissen grundsätzlich dieselben Kriterien anzulegen wie an andere Investitionsentscheidungen. Investitionen unterliegen einem Renditekalkül." Es ist faszinierend, wie hier das gesamte Pathos neohumboldtianischer Universitätstradition als zu vernachlässigende Randbedingung ("Besonderheiten") in einem Nebensatz vom Tisch gefegt wird. Die "Rendite", von der die Rede war, kann nur in Gestalt des künftigen Arbeitseinkommens gegeben sein. Die Steuerungswirkung besteht folglich darin, daß Studierende ungeachtet eigener Interessen und Fähigkeiten ihr gesamtes Lernverhalten an vorgegebenen gesellschaftlich anerkannten Leistungsstandards und potentiellen ökonomischen Verwertungschancen orientieren würden. Die wissenschaftlichen Konsequenzen wären die, daß die Fachbereiche ihrerseits indirekt gezwungen sind, ihre Angebote stärker auf den (Arbeits-) Markt auszurichten, um Studierende anzuwerben, und zwar in dem Maße, wie die Hochschulen auf Einnahmen aus Gebühren angewiesen sind. Daher sind Studiengebühren ein zentrales Kettenglied, ökonomische Selbstanpassung der Subjekte, institutionelle Modernisierung der Hochschulen und gesellschaftliche Märkte miteinander zu verkoppeln. Eine theoretisch überzeugende und politisierungsfähige Kritik an Studiengebühren muß daher an deren Funktion ansetzen und dieser ein alternatives bildungs- und wissenschaftspolitisches Gesamtkonzept gegenüberstellen. Damit ist über die Zahnlosigkeit der meisten KritikerInnen im parlamentarisch autorisierten Rotgrün-Spektrum eigentlich schon das Wesentliche ausgesagt. Ein lediglich sozialethisch inspiriertes Lamentieren im Namen der "kleinen Leute" bzw. in der Kampfkonstellation "Arm gegen Reich" verfehlt die politische Dimension des Konfliktes vollständig. Die SPD hat darüberhinaus das spezifische Legitimationsproblem, daß sie einerseits per Beschlußlage gegen Studiengebühren ist, andrerseits jedoch über ihre Länderministerien andere Elemente einer Deregulierung der Hochschulen aus dem neoliberalen Rezeptekatalog (Output-Steuerung, Hochschulmanagement) mit geradezu avantgardistischem Eifer praktiziert. Ein bißchen Neoliberalismus plus ein bißchen "soziale Gerechtigkeit" läßt sich konzeptionell auf Dauer nicht durchhalten; eben das "typische" SPD-Problem. Gleichzeitig wird SPD-intern die Ablehnung von Studiengebühren sehr unterschiedlich begründet. Der rheinlandpfälzische Wissenschaftsminister Zöllner äußerte bereits bei mehreren öffentlichen Anlässen, daß Studiengebühren so lange kein Thema seien, wie die Stipendienförderung nicht ausgebaut würde. Peter Glotz, mittlerweile Präsident der aus der reinen Idee gezeugten Disneyland-Eliteuniversität Erfurt, fordert bekanntermaßen seit langem die schnellstmögliche Einführung von Studiengebühren in Kombination mit einer finanziellen Aufstockung der Begabtenförderungswerke durch staatliche Mittel. Letztlich laufen beide Positionen auf das Gleiche hinaus. Die Kombination von Studiengebühren und Unterstützung des studentischen Lebensunterhaltes in Form einer Stipendiensumme mündet in das US-amerikanische Modell des Hochschulzugangs. Die staatliche Aufstockung der Mittel, die über Stiftungen von Parteien, Gewerkschaften und Verbänden als Stipendien verteilt werden, ist lediglich eine komplementäre Form der Privatisierung, da über die entsprechenden Finanzen aus dem Steueraufkommen politisch nicht mehr entschieden werden kann. Stattdessen wird in letzter Konsequenz das Recht auf einen Studienplatz von einer Begabungsauswahl durch die Konrad-Adenauer-Stiftung ersetzt. Daß es daneben auch eine Heinrich-Böll-Stiftung gibt, ändert nichts an der Problematik des Vorgangs.

Bündnis 90/die GRÜNEN schließlich brachten vor einem Jahr unter Federführung von Matthias Berninger einen Antrag mit dem Titel "Hochschul- und Studienfinanzierung: Studiengebühren sind der falsche Weg" in den Bundestag ein. Darin findet sich etwa die Formulierung, daß es "bildungs- und sozialpolitisch vertretbar (sei), Akademikerinnen und Akademiker an den Kosten ihrer Ausbildung zu beteiligen. Dabei kann es sich aber nur um die Beteiligung an den Kosten des Lebensunterhaltes handeln." Klar ist, daß hier das BAFF (s.o.) begründet werden soll. Die moralische Konstruktion der Verpflichtung, sich an den Kosten öffentlich vorgeschossener Bildungsinvestitionen zu beteiligen, ist nun aber in der aktuellen Auseinandersetzung ein Schlüsselargument für Studiengebühren. Ihren Befürwortern wollen die Grünen offenbar den Wind dadurch aus den Segeln nehmen, daß sie deren Argumentation übernehmen und zugleich den Geltungsbereich dieser Rückzahlungsverpflichtung einschränken: auf den Bereich des Lebensunterhaltes. Diese taktische Verknüpfung der Ablehnung von Studiengebühren mit der Zustimmung zum BAFF (unter Verwendung zentraler neoliberaler Argumentationsstandards) macht die grüne Position nicht sehr glaubhaft. Die Ablehnung von Studiengebühren ist hier nicht prinzipieller Natur, es wird lediglich um den Anwendungsbereich einer Kostenbeteiligungspflicht gestritten; und solche Grenzen sind immer nur pragmatisch zu bestimmen, folglich revidierbar.

Aus alldem dürfte die Konsequenz gezogen werden können, daß die Auseinandersetzung um Studiengebühren kein parlamentarisches Schauspiel bleiben darf. Die notwendige Radikalisierung der politischen Alternativen muß aus Hochschule und Gesellschaft kommen.

erschienen: Uni-Konkret Sommersemester 1998

 
 
 

































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