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UOG 93: doof
Vollrechtsfähigkeit: doof
Studiengebühren: doof
Widerstand: schöööön
Die Fachschaft Geiwi (zumindest ALF und KSV) erteilt eine deutliche Absage an Studiengebühren in egal welcher Form. Studiengebühren erschweren den Hochschulzugang für Mitglieder unterprivilegierter Schichten, trocknen "schwer verwertbare" (sprich geisteswissenschaftliche) Studienrichtungen aus und stellen darüber hinaus keine volkswirtschaftliche Notwendigkeit dar.
5.000,- Studiengebühren pro Semester sind ein weiterer, wenn auch massiver Akt, das Thema weiter zu "enttabuisieren". Schon seit Jahren ist dieses Thema in der öffentlichen Diskussion, wobei versucht wurde, die geistige bzw. praktische Fundiertheit einer solchen Maßnahme den Leuten unterzujubeln. Das Vorhaben der nicht zustandegekommenen großen Koalition, den freien Hochschulzugang abzuwürgen (denn nichts anderes als dessen schrittweise Demontage betrieb sie zwei Jahrzehnte lang und als nichts anderes muß ihr Versuch, Studiengebühren von SeniorstudentInnen zu verlangen, betrachtet werden), soll nun von der Schwarz-Blauen Regierung gekrönt werden.
- Warum Studiengebühren finanzielle Engpässe im Studiensystem nicht abdecken können und müssen:
Ein bevorzugtes Argument für die Einführung von Studiengebühren ist das der (zukünftigen) Unfinanzierbarkeit der Hochschulbildung. Wie "unfinanzierbar" Hochschulbildung aber ist, hängt davon ab, wieviel Mittel ihr zur Verfügung gestellt werden. Im Falle gekürzter Budgets bei Entlassung in die Vollrechtsfähigkeit scheint eine "Unfinanzierbarkeit" zwar durchaus gegeben - eine solche Entlassung lehnen und lehnten wir aber eben auch immer ab.
Tatsächlich haben sich die Ausgaben für die Hochschulen im Zeitraum von 1970 bis 1995 in etwa verdoppelt: von 0,6% auf 1,2% des BIP. In Rechnung gestellt werden muß hier allerdings der Umstand, daß sich die HörerInnenzahl vervierfacht hat. Insgesamt ergibt sich für diesen Zeitraum eine Ausgabenkürzung pro HörerIn um 40%.
Wohlfahrt (1996) führt weiters an, daß die Berechnung der tatsächlichen Aufwendungen für die Hochsschulbildung schwierig ist. Die Verbuchung von Staatsausgaben erfolge oft willkürlich; so rechnete man z.B. zwischen 1986 und 1996 Ausgaben für den Neubau des AKH Wien dem Bildungssektor zu, was die Gesamtausgaben in diesem Bereich natürlich erhöhte. Weiters würden die Ausgaben im Bildungsbereich auch nicht mit dem Wirtschaftswachstum mithalten.
Eine Vollfinanzierung des Studiensystems über Studiengebühren ist nicht machbar. Jedoch ist auch im Sinne einer Teilfinanzierung eine "Kostenwahrheit" nicht wirklich herstellbar: Verschiedene Studien kosten verschieden viel. Somit würden sich zwei Möglichkeiten ergeben: Entweder eine Studienrichtung verlangt von den Studierenden einen proportionalen Anteil oder alle Studienrichtungen einen pauschalen (so hätten wirs jetzt ja). Im ersten Fall würden manche Studienrichtungen nicht mehr studierbar sein (was dann allerdings auch der Studienrichtung und den entsprechenden Instituten die Existenzberechtigung entziehen würde), im zweiten Fall würden "teure" Studienrichtungen dem Staat bzw. der Universität mehr kosten. Obwohl das auch jetzt so ist, berechtigt dies zu der Frage, welchen Studienrichtungen eher der Hahn abgedreht werden würde, sollte wieder einmal kein Geld da sein....
"Sollte wieder einmal kein Geld da sein", so fordern wir in diesem Fall wie immer dazu auf, sich dieses Geld (staatlicherseits) von bestimmten Gruppen, die bislang zu wenig zur Kasse gebeten werden (die Unternehmer haben z.B. 70 Mrd. S Steuerschulden, aber der Herr Leitl von der Wirtschaftskammer meint noch: "Ich will mein Geld zurück!"), eben zu holen.
- Studiengebühren und "zu viele Studierende":
Wie oben erwähnt, hat sich die HörerInnenzahl in den letzten 30 Jahren vervierfacht, was natürlich mit höheren Kosten verbunden ist.
Mit Stimmen, denen diese Erhöhung zu groß ist, identifizieren wir uns nicht.
In der weiteren Argumentation stellen wir in den Raum, daß diese Erhöhung nicht generell ist. Technisch - naturwissenschaftliche Studienrichtungen und mit ihnen die Wirtschaft beklagen sich bekanntlich über zu wenig HörerInnen. Durch die Einführung von Studiengebühren dürften ihnen noch weniger zufallen.
- Studiengebühren und Qualität der Lehre
Daß die Qualität der Lehre steigen würde, würden die Studierenden für ihr Studium etwas bezahlen, ist eine argumentative Nullnummer, die im wesentlichen zwei Ableger hat:
1. Es würden Engpässe im Lehrangebot dadurch, daß weniger Leute studieren (darüber hinaus auch noch weniger Leute, "die sowieso nur zum Spaß auf der Uni sind"), beseitigt werden. Im Falle gravierender Engpässe ist eine derartige Erleichterung jedoch kaum vorstellbar und in dem weniger gravierenden gilt es abzuwägen, was das kleinere Übel wäre: Ein Semester auf einen Seminarplatz warten zu müssen, oder Studiengebühren zu zahlen.
2. Es würde durch die Einführung von Studiengebühren ein Konkurrenzkampf zwischen den Universitäten durch die Erhöhung des "Kundenbewußtseins" der StudentInnen, die für die Leistungen der Uni ja schließlich bezahlen würden, forciert werden.
So weit, so deppat:
Es stellt sich wohl die Frage, ob die Studierenden darüber, daß sie Studiengebühren zahlen, tatsächlich zu einer neuen Mündigkeit finden würden. Gegen wahrgenommene Mängel im Bereich der Lehre sind sie nämlich auch so berechtigt und aufgefordert, Stellung zu nehmen und Beschwerde zu führen. Daß dies oft nicht der Fall ist, ist wohl eher auf die empfundene Autorität des/der Lehrenden zurückzuführen sowie auf den Umstand, daß man nach wie vor einem Anbietermonopol (eine Uni hat nun mal eine nicht zu unterschätzende Vormachtstellung) gegenübersteht, was beides Sachverhalte sind, gegen die auch in Form von Studiengebühren kein wirksames Kraut wachsen würde.
Daß nämlich eine bestimmte Universität trotz allem eine keine so leicht aufzulösende Monopolstellung innehat, geht aus dem Umstand hervor, daß man wohl auch nicht unbedingt in ein anderes Bundesland studieren gehen wird, wenn einem das eine oder andere am Lehrangebot dieser Universität mißfällt. Und das noch dazu, wenn Studieren in einem anderen Bundesland zumindest für Studierende, die finanziell von ihren Eltern abhängig sind, durch Studiengebühren noch teurer werden würde.
Außerdem muß berücksichtigt werden, daß die wenigen Universitäten in Österreich funktional gegliedert sind (Linz ist eine Wirtschaftsuni, Klagenfurt eher eine geisteswissenschaftliche) und einzelne Studienrichtungen z.T. nur sehr vereinzelt (oder überhaupt nur auf einer Universität allein) angeboten werden. Zu welchem "Konkurrenzanbieter" kann ich eigentlich gehen, wenn mir mein Sozialwirtschaftsstudium in Linz nicht gefällt? - Zu keinem.
Die plumpe Ansicht, daß Hochschulen den Gesetzen des "Marktes" unterworfen seien, wird auch dadurch durchbrochen, daß eine isomorphe Umlegung der einzelnen Qualitäten des Lehrangebots (das tatsächlich ja nicht über eine einzige indikatorische "Qualität" verfügt - remember Evaluierung!) unter den Universitäten schwierig erscheint. Und auch dadurch, daß es zumindest in Österreich keine Universitäten gibt, die gegenüber den anderen so "schlecht" sind, daß sie sich ordentlich anstrengen müßten, um im "Konkurrenzkampf" bestehen zu können.
Im übrigen stellt sich im Rahmen dieses Paradigmas die Frage, welchen Aspekten der "Konkurrenzkampf" der Universitäten gelten könnte. Möglichst viele Studierende "durchzubringen" muß nämlich nicht unbedingt durch das Angebot einer einwandfreien und anspruchsvollen Lehre erreicht werden, eher schon durch dessen Gegenteil: Der Möglichkeit eines einfachen Studierens und Scheinerwerbs. Wenn man also annimmt, daß a) Studierende gemäß den "Regeln des freien Marktes" reagieren, b) Universitäten das auch tun und c) die von den StudentInnen subjektiv empfundene "Qualität der Lehre" nicht in einem hohen Anforderungsniveau begründet sein muß, erscheinen Studiengebühren in bezug auf Qualität der Lehre in Wirklichkeit sogar in negativem Licht.
Nicht mitberücksichtigt wird in dem Konzept der Universitäten am freien Hochschulmarkt weiters noch, daß die Standortentscheidung auch von anderen Faktoren abhängig ist, wie der subjektiv wahrgenommenen Attraktivität der Stadt oder der Frage, wo man überhaupt einen Heimplatz findet. Und noch einmal betont werden muß, daß Studiengebühren die Studierenden in ihrer Mobilität viel eher einschränken als fördern: Studieren in einem anderen Bundesland ist so schon teuer genug.
- Bildung als öffentliches und als privates Gut
Für die Frage der Finanzierungszuweisung stellt sich auch das Problem, ob ein Hochschulstudium primär dem/der AbsolventIn oder der Öffentlichkeit "zugute kommt".
Daß ersteres der Fall ist, läßt sich nicht bestreiten. Dieses "Zugutekommen" wirkt sich für die AbsolventInnen allerdings auch dahin gehend aus, daß sie aufgrund ihres höheren Einkommens auch höhere Steuerleistungen tätigen müssen und daher der Staat sein Geld über diesen Weg wieder zurückerhält. Das berührt auch bereits die Frage nach (Hochschul-) Bildung als öffentlichem Gut. Tatsächlich profitiert der Staat und die Gesellschaft nicht allein wegen der Steuerleistungen von einem hohen Bildungsniveau; Ausgaben für Bildung sind überhaupt auch solche, die sich am raschesten amortisieren.
- Studiengebühren und soziale Gerechtigkeit
Daß Studiengebühren der Möglichkeit eines sozial gerechten Hochschulzugangs abträglich sind, muß nicht näher erläutert werden.
Paradoxerweise werden "sozial gerechte" Studiengebührenmodelle allerdings mit dem Hinweis darauf gerechtfertigt, daß der freie Hochschulzugang sozial ungerecht sei. Tatsächlich kam es durch die Öffnung der Hochschulen Anfang der 70er zu keinem Angleich der an der Hochschule vertretenen Schichten aneinander; untere soziale Schichten sind nach wie vor unterrepräsentiert. Es darf in diesem Zusammenhang aber nicht vergessen werden, daß eine immerhin moderate Anpassung sehr wohl stattfand (falls man die Steigerung des Frauenanteils von einem Viertel 1979 auf die Hälfte 2000 oder die Verdoppelung der StudentInnenanzahl aus dem ärmsten Viertel der Bevölkerung zwischen 1983 und 1991 als "moderate" Verbesserung ansehen will). Außerdem muß in Rechnung gestellt werden, daß die schichtspezifische Gabelung im Bildungssystem schon viel früher stattfindet: Da z.B. ArbeiterInnenkinder bereits in höherbildenden Schulen unterrepräsentiert sind, ist nicht zu erwarten, daß es auf der Universität anders sein soll, weiters, daß überproportional viele ärmere Haushalte PensionistInnenhaushalte sind. Es erscheint also zynisch, daß der Umstand, daß der freie Hochschulzugang nicht seine volle Wirkung entfaltet hat, für eine sozial ungerechte Maßnahme herhalten muß.
Außerdem ist der freie Hochschulzugang auch nicht "sozial ungerecht". Die Behauptung, daß die unteren sozialen Schichten den Hochschulzugang stärker fördern würden, als sie Nutznießer wären, ist falsch. Da die reicheren Schichten proportional mehr Steuern zahlen, findet durch den freien Hochschulzugang in Wirklichkeit eine Umverteilung von oben nach unten statt.
- Studiengebühren und "nicht verwertbare" Studienrichtungen:
Es ist zu erwarten, daß Studiengebühren die Wahl der Studienrichtung beeinflussen, und zwar in dem Sinn, daß verstärkt solche Studien belegt werden, die später auch bessere Berufschancen aufweisen. Dies würde bedeuten, daß geisteswissenschaftliche bzw. "Orchideenfächer" weniger stark nachgefragt und ausgetrocknet werden würden.
Es ergibt sich hier zwar das Gegenargument, daß auch ohne Studiengebühren derartige Studienrichtungen allein von recht idealistischen Studierenden nachgefragt werden - Idealismus hat aber seine Grenzen. Vor allem in Anbetracht dessen, daß unter Studierenden von geisteswissenschaftlichen Fächern ein überproportionaler Anteil aus ärmeren Schichten stammt, ist zu erwarten, daß mit der Einführung von Studiengebühren diese Grenze in den einzelnen Fällen schneller erreicht wird.
- Argumentative Durchfälle:
Studiengebühren nur für Langzeitstudierende zu fordern, ist wirtschaftlich unbegründet. Auch in der Hinsicht, daß diese die universitäre Infrastruktur sowieso kaum belasten ("Die Scheininskribenten kosten der Uni keinen Schilling" [Rektor Moser]). Gleiches gilt für Studierende, die bereits zwei Studien abgeschlossen haben und die man für alle weiteren zur Kasse bitten will (einstiger Vorschlag der schwarzen Wissenschaftssprecherin Gertrude Brinek) - wie viele gibt es denn schon davon? Diese Entkräftung kann auch auf SeniorstudentInnen angewandt werden.
Kein Wunder, daß obige Fälle nur als erste Maßnahme zu einer generellen Einführung von Studiengebühren herhielten - sie sind politisch völlig schwachsinnig.
Die Behauptung, daß durch Studiengebühren die Qualität der Lehre steigen würde, wurde oben behandelt. In der Praxis verkommt diese Behauptung oftmals zu einer diffusen Schwärmerei, wonach die quasi atmosphärische Qualität für die Studierenden steigen würde. Eine solche Nullnummer ist uns auch recht. Wir entgegnen ihr, daß die "atmosphärische Qualität" eines Studiums auch davon abhängt, ob Studiengebühren zu zahlen sind oder nicht!
- Das Darlehensmodell
Dieses Modell wurde vor etwa einem Jahrzehnt in Ozeanien eingeführt. Es handelt sich darum, daß den Studierenden für die Finanzierung ihres Studiums ein unverzinster (der österreichische Vorschlag enthält ja noch eine leichte Verzinsung!) staatlicher Kredit zur Verfügung gestellt wird, der ab Einsetzen der Erwerbstätigkeit (nach Absolvierung des Studiums) zurückzuzahlen ist (sofern man/frau die Gebühren nicht gleich während des Studiums begleicht). Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem Einkommen: unterhalb einer gewissen Grenze entfällt die Rückzahlung gänzlich.
Es ergeben sich folgende Fragen, die primär mit der tatsächlichen Ausgestaltung des Modells zusammenhängen:
1. Wie ist der Berechnungsmodus, d.h. wieviel hätte man zurückzuzahlen? Pechar/Kebar, die die Adaption des Modells für Österreich vorschlagen, gehen von jährlichen Studiengebühren von ATS 20 - 30.000 aus (also glaubt bitte ja nicht, es würde bei den 5.000/Semester bleiben!). Damit würde Österreich im europäischen Spitzenfeld liegen. Wieviel hat man/frau davon bei gegebenem Einkommen zurückzuzahlen, wo liegt die Untergrenze? In Ozeanien liegt diese Grenze angeblich bei umgerechnet ATS 11.500. Ab diesem Betrag seien bis zur nächsthöheren Stufe monatlich ATS 500 zurückzuzahlen. Das ist nicht wenig - und die Untergrenze erinnert irgendwie an das Existenzminimum ...
2. Gibt es einen fest abgesteckten Zeitraum, in dem die Studiengebühren zurückzuzahlen sind? Wenn nein, ist die Regelung der Rückzahlungshöhe nach Einkommen eine bösartige Farce. Nehmen wir an, ich hätte ATS 100.000 insgesamt zurückzuzahlen. Wenn ich wenig verdiene, zahle ich pro Monat zwar weniger; ist der Rückzahlungszeitraum jedoch unbegrenzt, zahle ich eben - länger.
3. Der Staat stellt unverzinste Darlehen zur Verfügung. Somit stellt sich die Frage, ob er den tatsächlichen Betrag überhaupt wieder reinbekommen würde. Bei einem unverzinsten Betrag, der über einen langen Zeitraum hinweg zurückgezahlt wird, muß ein "Opportunitätszinssatz" in Rechnung gestellt werden und darüber hinaus eine Inflationsbereinigung.
4. Werden von der Rückzahlungsverpflichtung auch solche AbsolventInnen erfaßt, die ins Ausland gehen? Ist dies nicht der Fall, errechnet Wohlfahrt, daß bei einer Abwanderung von nur 3% der AbsolventInnen das System kippen würde.
Weiters noch einige generelle Anmerkungen:
1. Die Rückzahlung setzt nach Absolvierung des Studiums ein. Dies ist jedoch in der Regel die Phase der Familiengründung, in der man finanziell sowieso stärker belastet wird.
2. Wie würde ein solches Modell die Wahl des Studiums beeinflussen? Gäbe es einen Trend hin zu Studienrichtungen, bei denen die Gehaltsaussichten schlecht sind (damit weniger zurückzuzahlen ist), also zu den geisteswissenschaftlichen?...
3. In beiden Fällen (einer Abwanderung von wie einer Zuwanderung zu geisteswissenschaftlichen Fächern) müssen diese stärker finanziert werden, als "verwertbare" Studienrichtungen (siehe Vollrechtsfähigkeit/Drittmittelfinanzierung). Überlegung: welchen Studienrichtungen/Instituten würde der Staat daher als erstes den Hahn abdrehen, wenn er wieder einmal ein Budget konsolidiert?
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