BUNDESMINISTERIUM FÜR

> BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR

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> GZ 52.330/115-VII/D/2/2001   Sachbearbeiter:

>         Dr. Erwin Neumeister

>           Herrn     Tel.: 531 20-5814

> Daniel Martin   Fax: 531 20-7890

>                in Innsbruck   e-mail: erwin.neumeister@bmbwk.gv.at

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> Zur an Sektionschef Dr. Höllinger gerichteten e-mail-Anfrage vom 29. März

> 2001 betreffend Studienbeiträge teilt das Bundesministerium für Bildung,

> Wissenschaft und Kultur mit:

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> Mit 1. Juli 2001 werden Änderungen des Studienrechtes in Kraft treten (§§

31

> und 32 UniStG), die bewirken werden, dass bereits eine einmalige

> Unterlassung der Meldung der Fortsetzung des Studiums zum Erlöschen des

> Studiums führen wird. Gleichzeitig werden Nachfristen zur allgemeinen

> Zulassungsfrist geschaffen werden.

> Die neuen Bestimmungen werden vorsehen, dass die Meldung der Fortsetzung

des

> Studiums unzulässig ist, solange der Studienbeitrag nicht einbezahlt ist,

> wobei die Zulassung für eine Studienrichtung erlischt, wenn die oder der

> Studierende die Meldung der Fortsetzung des Studiums der jeweiligen

> Studienrichtung unterlässt.

> Weiters beginnt mit Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist die Nachfrist,

> die im Wintersemester am 30. November, im Sommersemester am 30. April

endet.

> Innerhalb der Nachfrist ist die Zulassung und die Meldung der Fortsetzung

> des Studiums zulässig, wenn ein erhöhter Studienbeitrag einbezahlt wird.

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> Aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich somit, dass zukünftig

> innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist und der Nachfrist eine Zulassung

> zum Studium besteht, auch wenn der Studienbeitrag(noch) nicht entrichtet

> wurde. Es dürfen daher bis zum Ende der Nachfrist Prüfungen abgelegt

werden,

> auch wenn kein Studienbeitrag bezahlt worden ist.

> Wird also innerhalb der Zulassungsfrist oder der Nachfrist eine Prüfung

> abgelegt, so ist es nicht notwendig den Studienbeitrag zu entrichten. Dies

> gilt für alle Arten von Prüfungen.

> Sollte aber der Studienbeitrag nicht bis zum Ende der Nachfrist entrichtet

> werden, so erlischt jedenfalls die Zulassung zum Studium.

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>                        Wien, 20. April 2001

>                      Für die Bundesministerin:

>                           Mag. Faulhammer

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> Für die Richtigkeit

> der Ausfertigung:

> Hutterer eh.