BUNDESMINISTERIUM FÜR > BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR > > GZ 52.330/115-VII/D/2/2001 Sachbearbeiter: > Dr. Erwin Neumeister > Herrn Tel.: 531 20-5814 > Daniel Martin Fax: 531 20-7890 > in Innsbruck e-mail: erwin.neumeister@bmbwk.gv.at > > > Zur an Sektionschef Dr. Höllinger gerichteten e-mail-Anfrage vom 29. März > 2001 betreffend Studienbeiträge teilt das Bundesministerium für Bildung, > Wissenschaft und Kultur mit: > > Mit 1. Juli 2001 werden Änderungen des Studienrechtes in Kraft treten (§§ 31 > und 32 UniStG), die bewirken werden, dass bereits eine einmalige > Unterlassung der Meldung der Fortsetzung des Studiums zum Erlöschen des > Studiums führen wird. Gleichzeitig werden Nachfristen zur allgemeinen > Zulassungsfrist geschaffen werden. > Die neuen Bestimmungen werden vorsehen, dass die Meldung der Fortsetzung des > Studiums unzulässig ist, solange der Studienbeitrag nicht einbezahlt ist, > wobei die Zulassung für eine Studienrichtung erlischt, wenn die oder der > Studierende die Meldung der Fortsetzung des Studiums der jeweiligen > Studienrichtung unterlässt. > Weiters beginnt mit Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist die Nachfrist, > die im Wintersemester am 30. November, im Sommersemester am 30. April endet. > Innerhalb der Nachfrist ist die Zulassung und die Meldung der Fortsetzung > des Studiums zulässig, wenn ein erhöhter Studienbeitrag einbezahlt wird. > > Aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich somit, dass zukünftig > innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist und der Nachfrist eine Zulassung > zum Studium besteht, auch wenn der Studienbeitrag(noch) nicht entrichtet > wurde. Es dürfen daher bis zum Ende der Nachfrist Prüfungen abgelegt werden, > auch wenn kein Studienbeitrag bezahlt worden ist. > Wird also innerhalb der Zulassungsfrist oder der Nachfrist eine Prüfung > abgelegt, so ist es nicht notwendig den Studienbeitrag zu entrichten. Dies > gilt für alle Arten von Prüfungen. > Sollte aber der Studienbeitrag nicht bis zum Ende der Nachfrist entrichtet > werden, so erlischt jedenfalls die Zulassung zum Studium. > > Wien, 20. April 2001 > Für die Bundesministerin: > Mag. Faulhammer > > Für die Richtigkeit > der Ausfertigung: > Hutterer eh.